Tipps für Imker

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Hier finden Sie Hilfe zur Rückstandsanalyse und Analyse physikalisch-chemischer Merkmale des Honigs, Stockkarte, ein Pflanzen-Lexikon und noch vieles mehr.

Honig-Etiketten selbst gestalten

Einige Mitglieder hatten schon Ärger mit dem Landsratamt, da ihre Honig-Glas-Etiketten nicht den Vorgaben entsprachen.
Unter Umständen kann das richtig teuer werden, deshalb sollte man darauf achten, die folgenden Vorgaben einzuhalten, wenn man seinen Honig nicht in den offiziellen DIP-Gläsern verkauft.

Bitte beachten Sie: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2016.
Vorgaben können sich schnell ändern: Sowohl der Imkerverein Kleines Wiesemtal e.V. wie auch dessen Webmaster übernehmen keine Gewähr dafür, dass folgende Angaben vollständig und aktuell sind. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall beim Landratsamt oder dem Imkerbund.

Muss im Sichtfeld
platziert sein
Mindest-
schriftgröße
Verkehrsbezeichnung
(Blütenhonig, Lindenblütenhonig, ...)
X 1)
Name und Anschrift des Imkers oder Händlers 1)
Ursprungsland (siehe Honigverordnung)
Achtung: Die Angabe des Landes ist verpflichtend. Auch wenn ein jeder Käufer weiß, dass "Kleines Wiesental" oder "Tegernau" in Deutschland liegen: Die Beamtengäule wollen "Deutschland" drauf stehen haben
1)
Mindesthaltbarkeitsdatum2)
Wichtig ist hier das Wort "Ende", sofern nur der Monat oder das Jahr angegeben sind. Zum Beispiel:
Mindestens haltbar bis 14.07.2018 oder
Mindestens haltbar bis Ende Juli 2018
1)
Loskennzeichnung / Chargennummer
Siehe auch Los-Kennzeichungs-Verordnung.
Kann bei tagesgenauem Mindesthaltbarkeitsdatum entfallen.
1)
Nettofüllmenge
In Gramm oder Kilogramm
X 4 mm (18 pt)3)
Anweisungen zur Aufbewahrung
Empfohlender Wortlaut: "Trocken und vor Wärme geschützt lagern"
1)

1) Laut Verordnung muss das kleine x der verwendeten Schrift mindestens 1.2 mm Höhe aufweisen. Dies sollte einer Schriftgröße von 7-8 pt entsprechen.
Für Gläser, deren Oberfläche weniger als 80 cm2 beträgt (ggf. Probier-Gläser), ist die Mindestgröße auf 0.9 mm, respektive ca. 6 pt, reduziert.

2) Interessant: Gemäß §7 Abs. 3 LMKV kann bei Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeitsdatum mehr als 3 Monate beträgt, der Tag und bei Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeitsdatum mehr als 18 Monate beträgt, sowohl der Tag wie auch der Monat entfallen, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum unverschlüsselt mit den Worten "Mindestens haltbar bis Ende ..." angegeben wird.
Nur die Angabe "Mindestens haltbar bis Ende 2019" wäre folglich legitim.

3) Nach §20 Abs. 1 FertigPackV für Füllmengen von 200 g bis 1000 g.

Zum Glück entfällt für Imker die Ende 2014 neu eingeführte Pflicht, verpackte Lebensmittel mit einer ausführlichen Zutatenliste zu versehen, Allergien auslösende Stoffe zu kennzeichnen oder einen Alkoholgehalt anzugeben.
Laut Anhang V der Lebensmittelverordnung, Paragraph 1 und Paragraph 19 sind Imker außerdem von der Pflicht befreit, eine Nährwerttabelle anzugeben.

Beispiels-Etikett